Anleitung / Arbeitshilfe

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe - Dossier 1/2018

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Strukturebene: Bund

Die Diskussion über die ombudschaftlichen Vertretungen von Kindern und Jugendlichen wurde zuletzt im Zusammenhang mit der Reform des SGB VIII geführt. Im Rahmen der Debatte stand auch die verbindliche Einrichtung von Ombudsstellen zur Diskussion. Im neuen § 9a soll Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zukünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, eine ombudschaftliche Beratungs- und Schlichtungsstelle zu errichten, an die sich junge Menschen und ihre Familien zur allgemeinen Beratung sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (nach § 2) und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe wenden zu können.

Das Instrument der Ombudschaft ist dabei nicht neu. Welche Bedingungen erfüllt werden müssen und wie bereits bestehende Initiativen und Projekte arbeiten, wird jetzt in einem neuen Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz dargestellt. Fachliche und rechtliche Aspekte werden ebenso erläutert, wie das methodische Vorgehen von Ombudsstellen. Welche Beratungsstandards berücksichtigt werden sollen und müssen wird ebenfalls dargestellt. Abgerundet wird das Dossier durch grundlegende Informationen und umfangreiche Hinweise auf Literatur, Studien sowie Ansprechpartner/-innen.

Herausgeber

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Kontakt

Ingrid Hillebrandt

E-Mail Adresse

kjug@bag-jugendschutz.de

Herausgabedatum

2018

Lizenz

INT 4.0 – Namensnennung – keine Bearbeitung CC BY-ND 4.0

Weitere Themen

Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendschutz
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