Gesetz / Verordnung
NRW: Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt, Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt Westfalen
Die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben zusammen mit den landeszentralen Trägern der Jugendarbeit (G 5) und den kommunalen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung erarbeitet.
Der vollständige Titel der Empfehlung lautet: "Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland, der kommunalen Spitzenverbände NRW und des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung"
Links
Weitere Themen
Jugendsozialarbeit