Gesetz / Verordnung

NRW: Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII

Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt, Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt Westfalen

Die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben zusammen mit den landeszentralen Trägern der Jugendarbeit (G 5) und den kommunalen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung erarbeitet.

 

Der vollständige Titel der Empfehlung lautet: "Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen Lippe und Rheinland, der kommunalen Spitzenverbände NRW und des landeszentralen Arbeitskreises der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (G 5) zu den Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe in NRW zu den Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendförderung"

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