Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) - Inhalt, Aufgaben und Organisation Früher Hilfen in Bayern
Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Der Bayerische Ministerrat hat am 12. Februar 2008 die Einführung eines Förderprogramms zur Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme als Regelförderprogramm beschlossen, dessen finanzielle Ausstattung mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 auf den Weg gebracht werden soll. Auf kommunaler Ebene wurden bereits erste Beschlüsse zur Einrichtung von Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) durch Jugendhilfeausschüsse, Stadträte
oder Kreistage gefasst.
Die spannenden Prozesse der Konzeptentwicklung von der Idee über die Ausarbeitung struktureller Eckpunkte bis zur Vorbereitung entsprechender Förderrichtlinien werden mit diesem Beitrag zu einer jugendhilfefachlichen Konzeption zusammengeführt, welche die Besonderheiten und Qualitäten dieses „bayerischen Weges“ des präventiven Kinderschutzes verdeutlicht und für die weitere Ausgestaltung in der Praxis die wesentlichen Orientierungspunkte verdeutlicht.
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