Bericht / Dokumentation
Kinderrechte in der frühen Kindheit
Marie Meierhofer Institut für das Kind
Strukturebene: Europäische Union
Der vorliegende Artikel ist eine Information für Fachpersonen auf der Grundlage der Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit des UNO Ausschusses für die Rechte des Kindes von 2005.
Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Kinderrechtsausschuss) veröffentlicht regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Die Allgemeinen Bemerkungen über die Bedeutung und Umsetzung von Kinderrechten in der frühen Kindheit (General Comment Nr. 7, 2005) hat das Marie Meierhofer Institut für das Kind vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Ergänzt wurden sie mit Informationen für Fachpersonen im Frühbereich.