Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

Um Gewalt nachhaltig zu bekämpfen und den Opfern Schutz und Hilfe zu gewähren, sind ein gut funktionierendes stufenweise aufgebautes Hilfesystem und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit erforderlich.

Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme ist das im Jahr 2001 in Baden-Württemberg eingeführte Platzverweisverfahren bei Gewalt im häuslichen Bereich. Mit der Aufnahme des Wohnungsverweis als materielle

Grundlage in das Polizeigesetz Baden-Württemberg mit Wirkung vom 1. September 2009 wurde die Rechtssicherheit weiter erhöht. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht wahrnehmen. Die nachfolgenden Informationen zum Wohnungsverweis sollen Betroffenen dabei helfen, ihre Rechte wahrzunehmen und schnell Schutz und Hilfe zu erhalten.

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