Anleitung / Arbeitshilfe

Handreichung zu § 35a SGB VIII

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landesjugendamt,

Strukturebene: Bund

In Niedersachsen werden seit 2005 über die „Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)“ Fachdaten der Jugendämter sowie Sozialstrukturdaten erfasst und in Vergleichsringen gemeinsam mit den Jugendämtern (im Jahr 2012 sind 51 von 59 niedersächsischen Jugendämtern an der IBN beteiligt) besprochen und analysiert. Die statistischen Auswertungen im Rahmen der IBN haben ergeben, dass bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII von fast 90% ungeklärter Varianz auszugehen ist, d.h. ca. 90 % der Unterschiede in der Inanspruchnahme der Jugendämter stehen nicht im Zusammenhang mit der Sozialstruktur. Vor diesem Hintergrund wurde 2010 ein IBN-internes Projekt zur „Erarbeitung standardisierender Empfehlungen zu § 35a SGB VIII“ ins Leben gerufen, das sich mit den jeweiligen Prozessschritten einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auseinandersetzen sollte. Entstanden ist eine Handreichung von Praktikern für Praktiker unter enger Beteiligung zahlreicher Jugendämter aus Niedersachsen mit einer umfangreichen Formular- udn Materialsammlung.

Die Handreichung wurde zunächst über eine Daten-CD veröffentlicht und ist seit einigen Monaten in einem barrierefreien "Wiki" unter wiki.gebit-ms.de direkt abrufbar. Es gibt außerdem eine Kommentarfunktion, über die auch direkt Fragen an die Autoren gestellt werden können.

Herausgeber

Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest

Kontakt

Joachim Glaum
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 2 JH 1
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover
Telefon: (0 511) 106-7301 *Fax: (0 511) 106 99 7301
joachim.glaum@ls.niedersachsen.de
LS im Internet: www.soziales.niedersachsen.de

Herausgabedatum

Mai 2012 (Daten-CD)

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