Anleitung / Arbeitshilfe
Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
Strukturebene: Bund
Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat auf ihrer Arbeitstagung vom 26. bis 28. April 2017 in Saarbrücken "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen - Verteilungsverfahren, Maßnahmen der Jugendhilfe und Clearingverfahren" beschlossen. Diese passen die schon existierenden Empfehlungen aus dem Jahr 2014 an die aktuelle Gesetzeslage an.
Mit den "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen" bietet die BAG Landesjugendämter eine praxisorientierte Unterstützung für die weitere Umsetzung des so genannten "Verteilungsgesetzes". Das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" trat am 1. November 2015 kurzfristig in Kraft und sah erstmals eine bundesweite Verteilung aller unbegleitet eingereisten Minderjährigen sowie viele weitere Verfahrensregelungen vor. Das Gesetz stellt die Fachpraxis noch heute nach 20 Monaten vor immer wieder neue Herausforderungen, auch wenn sich inzwischen ein strukturiertes Verfahren im Umgang mit den zugereisten jungen Menschen entwickelt hat.
Alle Neuregelungen finden in dieser umfassend überarbeiteten Empfehlung, die erstmals im Jahr 2014 erschienen ist, Berücksichtigung. Ein besonderes Anliegen ist es der BAG Landesjugendämter, mit diesen Empfehlungen auch einen Beitrag dazu leisten, dass trotz aller verwaltungs- und kostentechnischen Herausforderungen die besonders schutzbedürftigen jungen Menschen im Blick bleiben. Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an Mitarbeitende in den Jugendämtern und bei freien Trägern. Sie sollen aber auch die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen fördern und somit den Schutz der in Deutschland eingereisten unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen weiter verbessern.
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