Broschüre
Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen! Inter*Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Strukturebene: Bund
Im Mai 2021 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschützt und diese Kinder vor unnötigen Behandlungen und Operationen bewahrt werden. Damit können mehr Inter*Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege sichtbar sein. Um Unsicherheiten im Umgang mit diesen Themen zu beseitigen hat der AWO Bundesverband mit Betroffenen einen Flyer entwickelt, der Informationen liefert sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt. Der Flyer ist als Download oder Print verfügbar.
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Kindertagesbetreuung