Anleitung / Arbeitshilfe

Gebührenbefreiung für die Erteilung von Führungszeugnissen an ehrenamtlich tätige Personen

Landesjugendamt Rheinland

In einem Rundschreiben informiert das Landesjugendamt Rheinland über ein Schreiben des Bundesamtes für Justiz, wonach die Registerbehörde bei der Prüfung der persönlichen Eignung von ehrenamtlich tätigen Personen von der Erhebung der Kosten für Führungszeugnisse absieht, da deren Wirken überwiegend im öffentlichen Interesse liege und deren Tätigkeit mit der bei einer gemeinnützigen Einrichtung gleichzusetzen sei. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Rundschreiben, welches Sie unter dem angegebenen Link einsehen können.

 

Quelle: Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe", Ausgabe 23 - Mai 2007

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