Freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen – Rechtslage nach Neufassung des § 1631 b BGB und Inkrafttreten des FamFG

Birgit Hoffmann / Psychiatrie-Verlag GmbH: Recht & Psychiatrie (3/2009)

Strukturebene: Bund

Durchdas Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – in Kraft getreten am 12. Juli 2008 – und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Inkrafttreten zum 1. September 2009 – wurden Voraussetzungen (§ 1631 b BGB) und Verfahren der freiheitsentziehenden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen reformiert. Es ergeben sich aus den Reformen keine wirklichen Änderungen der materiellen Rechtslage, sondern allenfalls Klarstellungen. Hingegen sind bezogen auf das Verfahrensrecht einige Neuerungen – etwa eine veränderte Stellung eines nicht zur elterlichen Sorge berechtigten Elternteils und von Pflegeeltern oder die Ausweitung des Kreises der möglichen Gutachter – festzustellen.

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