Anleitung / Arbeitshilfe

Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Strukturebene: Bund

Weil die Landschaft der Studiengänge und Studienabschlüsse in steter Bewegung ist, sah sich die BAG Landesjugendämter veranlasst, geeignete Verfahren zur Orientierung im unübersichtlichen Feld zu suchen. Einige Landesjugendämter hatten eine Expertise zur Einschätzung von Ausbildungs- und Studiengängen und der zugehörigen Abschlüsse bei der Universität Wuppertal in Auftrag gegeben. Das Papier „Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen“ aus dem Jahr 2014 wurde um das in diesem Rahmen von der Uni Wuppertal entwickelte Instrument ergänzt. Es stehen nunmehr Kriterien und einheitliche Maßstäbe für die länderübergreifende Anerkennung von Fachkräften zur Verfügung, die auch neue Perspektiven für die Entscheidungen in der Praxis vor Ort geben. 

Wirksamkeit und Effizienz im Arbeitsfeld der erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen werden in entscheidendem Maße von den dort tätigen Fachkräften bestimmt. Zum Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ist die Beschäftigung von Personen mit fachlicher und persönlicher Eignung eine zentrale Voraussetzung. Die gesetzlichen Grundlagen für das Fachkräftegebot im Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind gleichermaßen für öffentliche als auch für freie Träger verbindlich. Unter Beachtung dieser Vorgaben haben die betriebserlaubniserteilenden Behörden Entscheidungen zum Personaleinsatz in stationären und teilstationären Einrichtungen zu treffen.

Zur Umsetzung einer abgestimmten Vorgehensweise bei der Zulassung von Fachkräften und geeigneten anderen Personen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter diese Empfehlung erstellt, die nun in aktualisierter Form vorliegen. Die Empfehlung setzen die bereits seit den 1990er Jahren geführte Gesamtbetrachtung der qualitativen Anforderungen an die Fachkräfte in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe fort. Die vorliegenden Empfehlungen fokussieren den Bereich der teilstationären und stationären Erziehungshilfe. 

Herausgeber

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Kontakt

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, Geschäftsführung: Landesjugendamt Rheinland-Pfalz

E-Mail Adresse

bagljae@lsjv.rlp.de

Herausgabedatum

2017

Weitere Themen

Hilfen zur Erziehung
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