Anleitung / Arbeitshilfe
Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII – Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen
Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Das Bayerische Landesjugendamt hat die Broschüre „Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII – Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen“ veröffentlicht.
Teil A kommentiert die Vorschriften zur Berechnung von Kostenbeiträgen an Hand der Gesetzessystematik des SGB VIII:
* Anwendungsbereich
* Ausgestaltung der Heranziehung
* Berechnung des Einkommens
* Umfang der Heranziehung
* Überleitung von Ansprüchen
Teil B stellt ergänzende Materialien zur Verfügung:
* Berechnungsvordrucke
* Gesetzestexte
* Sonstige Materialien
* Gerichtsentscheidungen
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann angefordert werden unter Tel.: 089/1261-2441, Email: poststelle@zbfs-blja.bayern.de oder direkt per Internet-Bestellformular (siehe Link).