Anleitung / Arbeitshilfe
Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII – Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen
Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Strukturebene: Bayern
Das Bayerische Landesjugendamt hat die Broschüre „Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII – Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen“ veröffentlicht.
Teil A kommentiert die Vorschriften zur Berechnung von Kostenbeiträgen an Hand der Gesetzessystematik des SGB VIII:
* Anwendungsbereich
* Ausgestaltung der Heranziehung
* Berechnung des Einkommens
* Umfang der Heranziehung
* Überleitung von Ansprüchen
Teil B stellt ergänzende Materialien zur Verfügung:
* Berechnungsvordrucke
* Gesetzestexte
* Sonstige Materialien
* Gerichtsentscheidungen
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann angefordert werden unter Tel.: 089/1261-2441, Email: poststel[email protected] oder direkt per Internet-Bestellformular (siehe Link).