Anleitung / Arbeitshilfe

Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII – Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen

Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Bayerische Landesjugendamt hat die Broschüre „Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII – Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen“ veröffentlicht.

 

Teil A kommentiert die Vorschriften zur Berechnung von Kostenbeiträgen an Hand der Gesetzessystematik des SGB VIII:

 

* Anwendungsbereich

* Ausgestaltung der Heranziehung

* Berechnung des Einkommens

* Umfang der Heranziehung

* Überleitung von Ansprüchen

 

Teil B stellt ergänzende Materialien zur Verfügung:

 

* Berechnungsvordrucke

* Gesetzestexte

* Sonstige Materialien

* Gerichtsentscheidungen

 

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann angefordert werden unter Tel.: 089/1261-2441, Email: poststelle@zbfs-blja.bayern.de oder direkt per Internet-Bestellformular (siehe Link).

Herausgeber

Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Herausgabedatum

2007

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