Anleitung / Arbeitshilfe

Bayerisches Gesamtkonzept Kinderschutz

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Die große Mehrheit der Eltern nimmt ihre Aufgaben sehr verantwortungsbewusst wahr und sie erhalten dabei auch präventive Unterstützung.

 

Wenn Eltern jedoch trotz Unterstützung ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite auch in das Erziehungsrecht der Eltern erforderlich. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt. Bayern hat deshalb ein umfassendes und zielgerichtetes Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung entwickelt.

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