Bayerische Empfehlungen zur pauschalierten Kostenbeteiligung gemäß § 90 SGB VIII
Bayerisches Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Die Bayerischen Empfehlungen zur pauschalierten Kostenbeteiligung gemäß § 90 SGB VIII wurden im Rahmen der 51. Sitzung der Arbeitsgruppe Kosten und Zuständigkeitsfragen neu gefasst.
Weitere Themen
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