Artikel / Aufsatz

Auswirkungen des neuen Bleiberechts für junge Flüchtlinge

Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen e.V.

Strukturebene: Bund

Der Bundestag hat am 14.06.2007 das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU" beschlossen. Es beinhaltet unter anderem eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer, die im vorliegenden Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Erich Peter skizziert wird.

 

Da der Arbeitsplatz in den Neuregelungen eine zentrale Rolle spielt, können diese für Träger der Jugendsozialarbeit in der Betreuung junger geduldeter Ausländer von Bedeutung sein. Wer bisher länger als sechs (Familien) bzw. acht (Alleinstehende) Jahre geduldet in Deutschland lebt, bekommt ein Aufenthaltsrecht, wenn er keine Vorstrafen aufweist,

ausreichende Deutschkenntnisse besitzt und seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit sichern kann bzw. sich in einer Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befindet.

 

Damit ist die gesetzliche Neuregelung aus Sicht der Jugendsozialarbeit einerseits deutlich zu restriktiv ausgelegt, da von ihr nur diejenigen profitieren, die dauerhaft mit den Bedingungen des Arbeitsmarktes zurecht kommen. Andererseits ist die Regelung ein (wenn auch bescheidener) Lichtblick gegenüber der bisherigen Rechtslage und Abschiebepraxis.

 

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