Artikel / Aufsatz

Aufgaben des Jugendamts zum Schutz von Kindern seelisch kranker Eltern

Prof. Peter-Christian Kunkel, Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl

Strukturebene: Bund

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist im SGB XII (Sozialhilfe), für seelisch behinderte junge Menschen aber im SGB VIII (Jugendhilfe) geregelt. Darüber hinaus kennt das SGB VIII Hilfen, die gleichsam im Verborgenen blühen, für Kinder seelisch behinderter Eltern.

Back to Top