Bericht / Dokumentation

Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Bundesministerium für Arbeit und Soziales,

Strukturebene: Bund

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr 2006 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur fachlichen Überprüfung des aus dem Jahr 1976 stammenden Jugendarbeitsschutzgesetzes eingesetzt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt bundesweit die zentralen Bedingungen der Beschäftigung aller jungen Menschen unter 18 Jahren in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis oder einem ähnlichen Rechtsverhältnis. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nahm am 1. September 2006 ihre Arbeit auf. Neben dem BMAS beteiligten sich an der Arbeitsgruppe elf Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen). Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) war ständig in die Arbeit eingebunden.

Mit dem vorliegenden Abschlussbericht, der in der Sitzung am 11./12. Mai 2011 beschlossen wurde, hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Arbeit beendet. Der Abschlussbericht referiert die Arbeit und den Diskussionsprozess in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, fasst die Ergebnisse von drei Forschungsprojekten zusammen und gibt die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wieder.

Herausgeber

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Herausgabedatum

Juni 2011

Weitere Themen

Kinder- und Jugendschutz
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