Jugendamt
Landesjugendamt Sachsen-Anhalt
Das Landesjugendamt besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) und der Verwaltung des Landesjugendamtes (zweigliedrige Verwaltung).
Das Referat Jugend nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Grundsatzangelegenheiten
- Unterhaltsvorschuss
- Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Kostenerstattung für Schulfahrten
Das Referat Familie und Frauen nimmt vielfältige Aufgaben des Landes im Bereich der Familien- und Erziehungshilfen sowie in angrenzenden Bereichen wahr. Dies sind im Wesentlichen:
- Zentrale Adoptionsstelle des Landes
- Familienförderung
- Erstattung von Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe
- Erlaubnis zur Führung von Vereinsvormundschaften
- Betriebserlaubnisverfahren in Einrichtungen der Jugendhilfe (Staatliche Aufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)
- Info-Katalog 2008 zu stationären und teilstationären Angeboten der Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt
- Frauenförderung
Das Referat Kindertageseinrichtungen nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- Aufsicht/ Fachberatung/ Fortbildung
- Landeszuweisungen und Landeszuwendungen
- Modellprojekte in Kindertageseinrichtungen
Weitere Themen
Kinder- und Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie Kindertagesbetreuung Hilfen zur ErziehungSchlagworte
Zuständigkeit Anspruchsüberleitung Landesrechtsvorbehalt Beratung Gemeinsame Wohnform für Eltern und Kinder Nothilfe Schulpflicht Kindertagespflege Kindertagesstätte Rechtsanspruch U3-Ausbau Selbstorganisierte Förderung von Kindern Hilfen zur Erziehung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand Sozialpädagogische Familienhilfe Tagesgruppe Heimerziehung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe Mitwirkung Unterhalt Hilfe für junge Volljährige Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe Inobhutnahme Kinderschutz Vollzeitpflege Betriebserlaubnis Örtliche Prüfung Meldepflicht Tätigkeitsuntersagung Betreute Wohnform Vormundschaftsgericht