Jugendamt

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt

LASJV

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz umfasst:

* die Ämter für soziale Angelegenheiten,

* die Landesschulen für sinnesbehinderte Menschen,

* das Landesprüfungsamt für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie,

* die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für Hessen und Rheinland-Pfalz,

* das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum,

* das Recht der behinderten Menschen

und viele weitere Institutionen.

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 85 Absatz 2 SGB VIII wahr.

 

Es unterstützt die örtliche Jugendhilfe und dient den Interessen von Kindern und Jugendlichen auf überregionaler Ebene und setzt sich insbesondere für die Schaffung und Erhaltung kinder- und familienfreundlicher Lebensbedingungen ein. Im Zusammenwirken aller Träger der Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz nimmt das Landesjugendamt einen Vermittlungsauftrag zwischen örtlichen öffentlichen und freien Trägern und der obersten Landesjugendbehörde wahr.

Beratung, Entwicklung von Empfehlungen, Förderung der Zusammenarbeit, Planung und Förderung von Modellvorhaben, Fortbildung, Mittelvergabe und finanzielle Förderung im gesamten Aufgabenspektrum der örtlichen Jugendhilfe.

Adresse

Rheinallee 97 - 101
55118 Mainz

Kontakt

Telefon: 06131 967-289
E-Mail Adresse: Landesjugendamt@lsjv.rlp.de

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