Sonstige
Jugend- und Familienministerkonferenz
JFMK
Strukturebene: Bund
Die Jugend- und Familienministerkonferenz ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer. Die Jugendministerkonferenz wurde gemäß Beschluss der JMK am 24.11.2006 um den Themenblock Familienpolitik erweitert und in Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) umbenannt.
Gemäß § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist es Aufgabe der Länder, die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Die Jugendministerkonferenz berät und beschließt deshalb über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder- und Jugendpolitik. Gemeinsam werden rechtliche, fachliche und politische Fragen - z. B. zur Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung und zum Jugendschutz - aber auch zu verwandten Rechtsgebieten wie Familienrecht oder zum internationalen Recht abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Vorberaten werden diese in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) durch Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien.
Weitere Themen
Förderung der Erziehung in der Familie