Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
gemeinnützige Jugendhilfeeinrichtung Leuchtturm GmbH
KIndervilla Leuchtturm
Strukturebene: Nordrhein-Westfalen
Wohngruppe,stationäre Jugendhilfe, Angebote nach §34 SGB VIII und §35 SGB VIII, Angebot von BIndung und Beheimatung in einem Zuhause auf Dauer oder auf Zeit, Aufnahmealter vorwiegend von 3-10 Jahren, Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Bindungsstörungen oder anderen HIntergründen nicht oder noch nicht in einer Pflegefamilie leben können, enge Kooperation mit einem Kinder- und Jugendpsychiater, im Bedarfsfall ist ein kurzfristiges Clearing möglich
Weitere Themen
Hilfen zur Erziehung