Verband / Interessenvertretung
Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.
BAG Verfahrenspflegschaft
Strukturebene: Bund
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V. (BAG Verfahrenspflegschaft) wurde 2000 gegründet. Mit dem neuen Kindschaftsrecht, das zum 1. Juli 1998 in Kraft trat, wurde die Rechtsfigur des "Verfahrenspflegers für das Kind" eingeführt, dessen Eignung und Aufgaben sowie Rechte und Pflichten jedoch nicht näher geregelt sind. Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, "dafür Sorge zu tragen, dass Verfahrenspflegschaften für Kinder und Jugendliche qualifiziert durchgeführt werden", und will dies insbesondere durch "Entwicklung von Standards für die Durchführung von Verfahrenspflegschaften für Kinder und Jugendliche sowie Kontrolle ihrer Einhaltung" verwirklichen.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Entwicklung und Einführung von Standards für die Durchführung von Verfahrenspflegschaften für Kinder und Jugendliche sowie Kontrolle ihrer Einhaltung; Anbieten und Organisieren von Weiterbildung, Fortbildung und Supervision für Verfahrenspfleger/-innen; Evaluation der Praxis unter Berücksichtigung der Erfahrungen von Minderjährigen, für die eine Verfahrenspflegschaft eingerichtet wurde; Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der Verfahrenspfleger/-innen.
Die BAG Verfahrenspflegschaft ist Kooperationspartner der "Kind-Prax", eine Zeitschrift für die praktische Anwendung und Umsetzung des Kindschaftsrechts.
Entwicklung und Einführung von Standards für die Durchführung von Verfahrenspflegschaften für Kinder und Jugendliche sowie Kontrolle ihrer Einhaltung; Anbieten und Organisieren von Weiterbildung, Fortbildung und Supervision für Verfahrenspfleger/-innen; Evaluation der Praxis unter Berücksichtigung der Erfahrungen von Minderjährigen, für die eine Verfahrenspflegschaft eingerichtet wurde; Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der Verfahrenspfleger/-innen.