Sonstige

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BAMF

Strukturebene: Bund

Das Bundesamt ist für viele Menschen das Tor zur Bundesrepublik Deutschland. Es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen. Aber auch nach der Aufnahme in Deutschland unterstützt das Bundesamt die Zuwanderer. So fördert und koordiniert es ihre sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration in Deutschland.

Daneben hilft das Bundesamt bei der Verteilung jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion und vermittelt Ausländern, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, Informationen zur freiwilligen Rückkehrförderung.

 

Es widmet sich der verstärkten Zusammenarbeit mit seinen europäischen Partnern auf den Gebieten Asyl und Migration. In diesem Rahmen findet ein Personalaustausch zwischen dem Bundesamt und den Partnerbehörden innerhalb der EU statt (Liaisonpersonal). Zudem dient es als Kontaktstelle für zeitlich begrenzten Schutz bei einem Massenzustrom von Vertriebenen.

 

Über Asylanträge entscheiden nach persönlicher Anhörung des Bewerbers und gewissenhafter Prüfung der vorgetragenen Asylgründe Mitarbeiter des Bundesamtes. Sie stellen fest, ob ein Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz besteht, ob der Antragsteller Schutz als Flüchtling nach der Genfer Konvention genießt oder ob zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach dem neuen Aufenthaltsgesetz vorliegen.

 

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 wurden dem Amt weitere Aufgaben übertragen. Hierzu gehören die Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen (Sprach- und Orientierungskurse) für Zuwanderer, die Neuausrichtung der Migrationserstberatung und die Förderung von Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der in Deutschland dauerhaft lebenden Spätaussiedler und Ausländer. Zugleich entwickelt das Bundesamt ein bundesweites Integrationsprogramm und arbeitet der Bundesregierung auf dem Gebiet der Integrationsförderung fachlich zu. Auch die umfassende Information und das Erstellen fachbezogener Informationsmaterialien sowohl für Zuwanderer als auch für Ausländerbehörden, Integrationskursträger und sonstige an der Integration beteiligte Stellen gehören zu den Aufgaben des Amtes. Die Führung des Ausländerzentralregisters oder die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Migration zur Gewinnung analytischer Aussagen über die Steuerung der Zuwanderung sind weitere Aufträge des Bundesamtes auf dem Gebiet der Migration und Integration.

 

Mit dieser Umgestaltung zu einem umfassenden Kompetenzzentrum und zu einer zentralen Steuerungsstelle in Zuwanderungs- und Migrationsfragen wird das Amt endgültig zum "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge".

 

Adresse

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Deutschland

Kontakt

Telefon: 0911 943-0
E-Mail Adresse: info@bamf.de

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