Sonstige
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BAFzA
Strukturebene: Bund
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig. Darüberhinaus können dem Bundesamt weitere Aufgaben gemäß § 14 Absatz 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes übertragen werden. Hierzu gehören bereits die Abwicklung von verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich „Alter und Pflege“. Beim Bundesamt angesiedelt sind zudem die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung, die Regiestelle des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und die Bundesservicestelle „Aktion zusammen wachsen / Mehrgenerationenhäuser“. Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz und das Zivildienstgesetz werden weiterhin von hier aus ausgeführt.