Familienpolitik
Wartezeiten auf das Elterngeld sollen verkürzt werden

Der Bezug des Elterngeldes soll vereinfacht werden. Der Familienausschuss verabschiedete am 23. Mai 2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1221) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen das Votum der SPD- und der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung.
24.05.2012
Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll bei der Berechnung des Elterngeldes die Ermittlung des Einkommens durch eine Pauschalisierung von Steuern und Abgaben deutlich vereinfacht werden. Der Bundesrat erhofft sich dadurch, den Verwaltungsaufwand für die Bundesländer zu verkleinern und die Wartezeiten bis zur Auszahlung des Elterngeldes zu verringern. Der Ausschuss veränderte und konkretisierte den Gesetzentwurf, über den der Bundestag nun abstimmen muss, noch einmal durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. So soll unter anderem eine Bestandsstatistik sowie eine Ergänzung der Übermittlungsbefugnisse des Statistischen Bundesamtes eingeführt werden.
Zustimmung zur prinzipiellen Zielsetzung des Gesetzentwurfes äußerten alle Fraktionen. Sozialdemokraten und Linke bemängelten jedoch, dass der bisher geltende doppelte Anspruchsverbrauch bei Teilzeitelternzeit durch die Gesetzesänderung erneut nicht aufgehoben wird. Demnach verkürzt sich die Bezugszeit des Elterngeldes um die Hälfte, wenn beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Einen Änderungsantrag der Linksfraktion zur Aufhebung dieses doppelten Anspruchsverbrauchs, lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ab. SPD- und Linksfraktion verwiesen darauf, dass dies auch von Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Gesetzentwurf bemängelt worden sei.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen von Union und FDP ein Entschließungsantrag der Grünen. Sie befürchten, dass durch die Pauschalisierung der Steuern und Abgaben bei der Berechnung des Elterngeldes steuerliche Freibeträge für Eltern mit behinderten Kindern nicht mehr berücksichtigt werden. Dies sei auch einhellig von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung moniert worden. Es müsse deshalb geprüft werden, ob das dadurch eventuell verringerte Elterngeld beispielsweise durch einen zusätzlichen Pauschbetrag ausgeglichen werden kann.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 261
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