Freiwilliges Engagement

Vom BAZ zum BAFzA: Das Bundesamt für den Zivildienst hat einen neuen Namen

Das Bundesamt für den Zivildienst hat einen neuen Namen: „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“.

03.05.2011

Mit der Umbenennung sind auch weit reichende Änderungen der Aufgaben verknüpft. Neben der verbleibenden Altaufgabe der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern wird noch bis zum 31. Dezember 2011 die Durchführung des auslaufenden Zivildienstes betreut.

Ab dem 01. Juli beginnt der Bundesfreiwilligendienst, für den das Amt die gesetzliche Zuständigkeit hat. Ziel der Einführung des neuen Angebots, das sich an alle Generationen richtet, wie auch des Ausbaus der bestehenden Jugendfreiwilligendienste ist es, zukünftig möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit und die positive Erfahrung von bürgerschaftlichen Engagement zu ermöglichen.

Nach § 14 Abs. 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz können dem neuen Bundesamt auch andere Aufgaben übertragen werden. Hierzu gehören bereits die Abwicklung von verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich „Alter und Pflege“. Beim Bundesamt angesiedelt sind zudem die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung, die Regiestelle des Bundesprogramms „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“ und die Bundesservicestelle „Aktion zusammen wachsen / Mehrgenerationenhäuser“.

Als moderne Dienstleistungsbehörde hat das Bundesamt die Strukturen geschaffen, um Serviceaufgaben vorrangig aus dem Geschäftsbereich des übergeordneten Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu übernehmen. Eine leistungsfähige Informationstechnik unterstützt die motivierten Beschäftigten bei allen neuen Aufgaben.

Mehr Informationen: http://www.zivildienst.de/Navigation/Bundesfreiwilligendienst/Bundesfreiwilligendienst_node.html

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