Recht

Vertrauliche Geburt - djb fordert gesetzliche Regelung noch vor der Wahl

Eine gesetzlich geregelte Möglichkeit einer vertraulichen Geburt ist notwendig. Das hat Dr. Gudrun Lies-Benachib für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) anlässlich der Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 13. Mai 2013 zum Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt betont.

23.05.2013

Damit teilt der djb die Einschätzung des Ethikrats. Denn sowohl die Babyklappen wie auch die anonymen Geburten bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone.

Die Einrichtung von Babyklappen habe die Zahl der Kindesaussetzungen und -tötungen leider nicht verringert. Auch die Folgen für ein in einer Babyklappe abgelegtes oder anonym geborenes Kind wiegen oft schwer, da es häufig seine Abstammung nie wird klären können.

Außerdem böten Babyklappen keine Gewähr dafür, dass das Kind tatsächlich mit Willen und Kenntnis der Mutter dort abgelegt worden ist.

Die - gesetzlich geregelte - vertrauliche Geburt schaffe dagegen ein legales niedrigschwelliges Angebot für Frauen in Notlagen. Sie können sich - so der Entwurf - z.B. nach einer unerwünschten oder verdrängten Schwangerschaft an eine geburtshilfliche Einrichtung wenden und dort ohne Offenlegung ihrer Identität entbinden.

Die Identität der Frau ist nur der beratenden Person bekannt, die deren Personalien in einen versiegelten Umschlag nimmt und dem Bundesamt für Familie übergibt. Das Kind kann im Alter von 16 Jahren Einsicht in diese Unterlagen nehmen.

Soweit die Kindesmutter dem widersprechen kann, hat der djb im laufenden Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen und auch erreicht, dass der Widerspruch der Mutter familiengerichtlich überprüft werden kann. Das Familiengericht hat das Interesse der Mutter an Vertraulichkeit und das des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gegeneinander abzuwägen.

Die gesetzlichen Maßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und überprüft werden, was der djb grundsätzlich begrüßt. Nicht hinnehmbar sei allerdings die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren. Ramona Pisal, Präsidentin des djb:
"Der rechtsfreie Zustand der anonymen Kindesabgabe durch Babyklappen muss zügig beendet werden. Die gesetzlich geregelte vertrauliche Geburt sollte anonyme Geburten und Babyklappen bald überflüssig machen."

Quelle: Deutscher Juristinnenbund vom 23.05.2013

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