Kinder- und Jugendschutz
USK stellt Selbstklassifizierung-System für Online-Spiele vor gemäß JMStV
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ein System vorgestellt, mit dem Anbieter von Online-Spielen zukünftig ihre Inhalte kennzeichnen können.
02.12.2010
„Das USK-Selbstklassifizierungssystem folgt den Regelungen im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der mit Inkrafttreten Anfang 2011 Kennzeichen auch im Online-Bereich möglich macht“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. Am bisherigen USK-Verfahren für Datenträger werde sich jedoch nichts ändern, da sich dieses unverändert nach dem Jugendschutzgesetz richte.
„Hier geht es um die rein freiwillige Kennzeichnung, für die der Anbieter selbst verantwortlich bleibt und bei der wir ihn mit einem qualitativen, transparenten und gut nutzbaren System unterstützen.“ In technischer Hinsicht nutzt die USK dafür die Erfahrungen aus dem in 30 Ländern eingeführten europäischen PEGI-System. Dennoch habe man aufgrund der besonderen gesetzlichen Lage und den spezifischen Jugendschutzkriterien in Deutschland ein komplett eigenständiges System entwickelt, das dem deutschen Jugendschutz gerecht werde.
Laut Felix Falk sei es erklärtes Ziel, das Selbstklassifizierungssystem zu einem von der staatlichen Aufsicht anerkannten Verfahren weiterzuentwickeln. Ein erster wichtiger Schritt sei getan, da in einem gemeinsamen Pilotverfahren mit den Obersten Landesjugendbehörden bereits eine hohe Validität von Testeinstufungen nachgewiesen werden konnte. „Als übergreifende Selbstkontrolle der Spielewirtschaft müssen wir uns an der hohen Qualität der bestehenden USK-Kennzeichen messen lassen“, so Felix Falk. Unabhängig davon, ob Online- und Offline-Spiele in unterschiedlichen Gesetzen geregelt würden, müssten die Bewertungskriterien und die Kennzeichen letztendlich einheitlich sein, damit sie für die Verbraucher verständlich blieben. Dazu könne das vorgestellte System entscheidend beitragen.
Quelle: PM USK vom 02.12.2010
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