Kinder- und Jugendschutz

Urlaubsbilder bei Facebook & Co. - SCHAU HIN! gibt Tipps zum Umgang mit persönlichen Bildern im Netz

Endlich sind sie da, die langersehnten Sommerferien. Viele Kinder und Jugendliche werden zahlreiche Schnappschüsse im gemeinsamen Urlaub mit der Familie machen und sie in sozialen Netzwerken mit ihren Freunden teilen. Welche Folgen das Onlinestellen von Bildern und Videos haben kann, ist vielen Kindern dabei nicht bewusst. SCHAU HIN verrät, wie Eltern ihre Kinder im Umgang mit persönlichen Bildern im Netz sensibilisieren können.

12.07.2011

Ins Internet gestellte Inhalte verbreiten sich oft rasant schnell, da sie von anderen Internetnutzern nicht nur angesehen, sondern auch kopiert, verfremdet und weiterverbreitet werden können. In vielen Fällen ist eine vollständige Entfernung von einmal ins Netz gestellten Inhalten nur sehr schwierig oder gar nicht mehr möglich.

SCHAU HIN! Tipps zum Umgang mit persönlichen Bildern im Internet

Eltern sollten unbedingt mit ihren Kindern gemeinsam über die Bedeutung von Bildern und persönlichen Informationen sprechen und sie zur Vorsicht erziehen.

  • Besondere Vorsicht ist bei Bildern geboten, auf denen Personen klar und deutlich zu erkennen sind. Deshalb gilt: Je undeutlicher die Person auf dem Foto zu erkennen ist, desto besser eignet es sich zum Hochladen. Im Urlaub entstehen viele solcher Bilder, zum Beispiel mit Sonnenbrille, großem Hut oder Mütze. Außerdem sollten keine freizügigen Strandfotos, auf denen Kinder in Bikini oder Badehose zu sehen sind, ins Internet gestellt werden. Das könnte Belästiger anlocken.
  • Bei der Beschreibung und Beschriftung von Urlaubsbildern ist besonders auf persönliche Daten zu achten: Angaben wie der vollständige Name, Adresse oder Telefonnummer sind tabu. Denn damit machen sich Kinder auch für Fremde identifizierbar. Das kann zu gefährlichen Kontakten führen.
  • Auch bei Urlaubsbildern müssen die Persönlichkeitsrechte Dritter geachtet werden. Viele Bilder zeigen weitere Personen wie Freunde oder Familienangehörige. Diese Personen, bei Kindern deren Eltern, müssen einer Veröffentlichung erst zustimmen, bevor das Foto ins Internet hochgeladen werden darf.
  • Facebook hat eine automatische Gesichtserkennung, die standardmäßig aktiviert ist. Diese gleicht Gesichter ab, analysiert, um welche Person es sich handelt und schlägt vor, diese Person auf den Bildern zu markieren. Das bedeutet, dass das Gesicht auf dem Foto mit dem Profil der entsprechenden Person automatisch verlinkt wird. Eltern sollten bei ihren Kindern darauf achten, dass sie die automatische Gesichtserkennung deaktivieren und ihre Privatsphäre so einstellen, dass sie eine Markierung ablehnen können. In den Privatsphäre Einstellungen unter Benutzerdefinierte Einstellung beim Punkt Freunden Fotos von mir vorschlagen auf Einstellungen bearbeiten klicken. Dort ist standardmäßig "Aktiviert" ausgewählt. Wird die Funktion auf "Gesperrt" gesetzt, ist die Gesichtserkennung abgeschaltet.
  • Bilder, die den Ferienort und die Landschaft zeigen, können verwendet werden. Wenn die Familie jedoch regelmäßig in den gleichen Ferienort fährt oder eine Ferienwohnung besitzt, sollte beachtet werden, dass die Bilder keinen Rückschluss auf persönliche Daten wie z. B. die Adresse der Ferienwohnung zulassen.

Urlaubsfotos offline mit Freunden anzuschauen macht mindestens genau so viel Spaß wie im Internet. Wenn Kinder aber unbedingt Urlaubsfotos ins Internet stellen wollen, ist es sinnvoll, wenn sie diese gemeinsam mit ihren Eltern hochladen. So können Eltern eine geeignete Wahl der Bilder treffen, die ihr Kind ins Netz stellt. Außerdem macht es Spaß, sich noch einmal gemeinsam an die Urlaubserlebnisse zu erinnern. Eltern sollten dabei jedoch die Alterbeschränkungen der sozialen Netzwerke beachten und einhalten (Schüler VZ ab 12 Jahren, Facebook ab 13). Sind ihre Kinder jünger, sollten sie sichere Kinderangebote wie ZDF tivi Treff , mein! KI.KA oder Kindernetz.de nutzen. 

Sich gegen ungewollte Veröffentlichungen wehren


Wenn Bilder oder Videos ohne die Zustimmung der Eltern im Internet auftauchen, sollten Eltern schnell handeln. SCHAU HIN! empfiehlt folgende Schritte:

  1. Fordern Sie die verantwortliche Person auf, das Material aus dem Internet zu entfernen.
  2. Reagiert diese Person nicht oder kann sie nicht ermittelt werden, wenden Sie sich an den Anbieter der Internetseite und fordern Sie ihn auf, das Material zu löschen.
  3. Sollten Sie mit diesen Versuchen kein Erfolg haben, erstatten Sie Anzeige und lassen Sie sich von einem sachkundigen Anwalt beraten.

Passende Informationen zum Datenschutz, Urheber- und Persönlichkeitsrechten von Bildern und Fotos finden Kinder und Eltern auch bei <link http: www.knipsclub.de _top external-link-new-window>knipsclub.de, der Foto-Community für Kinder, in der Rubrik „Knipsi erklärt“.

Weitere Infos zum Thema Kinder im Netz finden Sie im SCHAU HIN! Themenflyer „<link http: schau-hin.info fileadmin content pdf downloadcenter bfz_sh_flyer_internet_ausdruck_a4_rz.pdf _blank external-link-new-window>Kindgerechter Umgang mit dem Internet“.

Quelle: SCHAU HIN!

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