Gesundheit
Thüringer Vorsorgezentrum für Kinder nimmt Arbeit auf
Sozialministerin Heike Taubert: „Weiterer wichtiger Schritt für einen umfassenden Kinderschutz in Thüringen ist vollzogen!“
13.11.2009
Das Thüringer Vorsorgezentrum für Kinder als Bestandteil der Abteilung Medizinaluntersuchung am Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz beginnt in diesen Tagen Personensorgeberechtigte zu der jeweils für ihr Kind anstehenden Früherkennungsuntersuchung U 3 bis U 9 einzuladen und, wenn nötig, zukünftig auch an die Teilnahme zu erinnern.Damit beginnt die konkret praktische Umsetzung der im August 2009 in Kraft getretenen Thüringer Verordnung über die Errichtung und die Aufgaben des Vorsorgezentrums für Kinder (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2009, Seiten 738-740).
Mit einem verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesen wird das Ziel verfolgt, die Teilnahmerate an dem für das gesunde Aufwachsen eines jeden Kindes so bedeutsamen Früherkennungsprogramm weiter zu erhöhen.
Früherkennungsuntersuchungen sind ein wichtiges Angebot der Krankenkassen an Familien mit Kindern, um eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig erkennen und ihnen durch Vorsorgemaßnahmen rechtzeitig begegnen zu können. Jedes Kind in Thüringen soll gleichermaßen in den Genuss des für seine allseitig gesunde Entwicklung bedeutsamen Vorsorgeprogramms kommen.
Die Thüringer Sozialministerin Heike Taubert erklärte dazu: „Wir wollen dafür Sorge tragen, dass auch die letzten 10 Prozent der Eltern davon überzeugt werden, ihre Kinder zu den Früherkennungsuntersuchungen vorzustellen. Wir setzen dabei vor allem auf breite Information und Beratung. Unser Vorsorgezentrum steht mit einer Hotline (Tel.: 0361-377 43349) allen Interessierten zur Verfügung.
Die Arbeit des Vorsorgezentrums für Kinder muss zudem eng begleitet und die daraus gewonnenen Erfahrungen zeitnah für ein effizientes Arbeiten des Vorsorgezentrums genutzt werden. Ich hoffe dafür auf eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die neuen Thüringer Regelungen können schließlich nur greifen, wenn wir Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen. Daher setzen wir auf ein enges Miteinander mit den die Früherkennungsuntersuchungen durchführenden Ärzten, mit den Jugend- und auch Gesundheitsämtern. Alle verantwortlichen Professionen und letztlich auch jeder Bürger müssen wachsam sein, um solch schlimme Fälle von Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch, die uns immer wieder erschüttern, verhindern zu helfen.“
Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesjugendamt
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