Sozialpolitik
Thüringens Sozialministerin kritisiert Gesetzentwurf zur Hartz IV-Reform
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat den mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze kritisiert.
03.12.2010
Heike Taubert sagte: „Das Gesetz erfüllt nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte transparente und nachprüfbare Kriterien für die Ermittlung der Hartz IV-Regelsätze gefordert. Die Berechnungsgrundlage des Bundes ist mit 15 Prozent der unteren Einkommen völlig unzureichend. Wir fordern seit langem, die Regelsätze auf Basis der unteren 20 Prozent der Einkommen von Menschen, die vom Lohn ihrer Arbeit leben, zu ermitteln. “
Die Thüringer Sozialministerin kritisierte weiter: „Weder die beschlossenen Regelsätze werden den Bedürftigen gerecht, noch das Teilhabepaket. Frau von der Leyen gibt Unsummen für dessen Umsetzung aus. Der bürokratische Aufwand wäre vermeidbar, wenn der Bund Kindertageseinrichtungen, Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit fördern würde. Sinnvoll wäre es zudem, die Kommunen bzw. örtlichen Träger der Jugendhilfe bei ihren Bemühungen zum Abbau von Kinderarmut zu unterstützen.“
Heike Taubert verwies darauf, dass sich Thüringen im Bundesrat für Änderungen des Gesetzentwurfes einsetzt hatte. Diese wurden jedoch nicht berücksichtigt.
Herausgeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesjugendamt
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