Kinder- und Jugendschutz

Studie: Unentgeltliche Tauschbörsen größter Markt für kinderpornographische Bilder

„Die Studie gibt erstmals wissenschaftlich aufgearbeitet nähere Einblicke in die Herstellung und den Vertrieb von Kinderpornographie über das Internet“, sagte der Niedersächsische Innenminister und Vorsitzende des Bündnisses gegen Kinderpornographie „White IT“, Uwe Schünemann, am Montag in Berlin.

02.05.2011

Zusammen mit den Bündnismitgliedern, Ralph Haupter, Hauptvorstand des BITKOM, und Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, wurden die Ergebnisse der Studie unter dem Titel „Herstellung und Verbreitung Kinderpornographie über das Internet“ vorgestellt. „Es fehlte bislang an einer kriminologischen Grundlagenforschung über die Herkunft und Verbreitung sowie dem Umgang mit kinderpornographischem Material. Diese Grundlage ist aber eine entscheidende Voraussetzung, um unseren ganzheitlichen Bekämpfungsansatz und die damit verbundenen strategischen Ziele umzusetzen, z.B. die Nutzung kinderpornographischer Inhalte zu verhindern bzw. zumindest noch stärker zu erschweren“, so Schünemann.

Nach der Studie des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover gibt es einen illegalen Markt ohne echte Preisbildung. „Ein digitales Kinderpornobild lässt sich leider beliebig oft kopieren. Gerade in den Tauschbörsen (Peer-to-peer-Netzwerken) und in Newsgroups besteht ein breites, nahezu unerschöpfliches und grundsätzlich kostenfreies Angebot. Für die Nachfrager mit pädosexueller Präferenz besteht immer der Wunsch nach neu- oder einzigartigem Material. Unentgeltliche Tauschbörsen sind nach unseren Erkenntnissen der größte Markt für kinderpornographisches Material“, sagte Prof. Meier.

Neue Bilder und Filme würden vermutlich in erster Linie zunächst über geschlossene Benutzergruppen verbreitet. Meier wies darauf hin: „Personen, die in diese hermetischen Bereiche gelangen wollen, müssen die Keuschheitsprobe ablegen, d.h. neues kinderpornographisches Material liefern.“

Bei geschlossenen Benutzergruppen, d.h. Foren, zu denen der Zutritt nur ausgewählten Personen gewährt wird, stünden die Strafverfolger vor einer Herausforderung. Denn der Zugang werde nur bei persönlicher Bekanntschaft oder durch Lieferung von Bildern oder Filmen oder möglicherweise auch gegen Geld geöffnet.

Es stellt sich ferner die Frage, ob und inwieweit in diesen Bereichen nicht nur kinderpornographisches Material getauscht, sondern auch gezielt Missbrauch begangen bzw. vorbereitet wird. Nach derzeitiger Rechtslage ist der Einsatz verdeckter Ermittler in geschlossenen Benutzergruppen nur eingeschränkt möglich. „Wir sind in diesem besonders abgeschotteten, hochkriminellen Bereich größtenteils blind. Aus diesem Grund müssen wir die Einsatzmöglichkeit von verdeckten Ermittlern nach der Strafprozessordnung (§ 110a StPO) auf die Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. auch auf die Herstellung und Verbreitung dieser kinderpornographischen Inhalte erweitern“, sagte Innenminister Schünemann am Montag in Berlin.

Und doch gibt es auch Interesse für kostenpflichtige Angebote, die im World Wide Web zu finden sind. „Es tendieren gerade „Einsteiger“ dazu, Geld für Kinderpornographie zu bezahlen. Es handelt sich offensichtlich um Personen die keine vertiefenden Kenntnisse von der Infrastruktur haben und sich daher nur im WWW bewegen“, so Prof. Meier. Bei dem angebotenen Material handele es sich in der Regel um Dateien, die aus kostenfreien Quellen gewonnen wurden.

Meier ergänzte: „Allerdings ist es durchaus möglich, dass mit Kinderpornographie Geld verdient wird. Es ist aber nach derzeitigen Erkenntnissen nicht festzustellen, dass hier ein Markt besteht, auf dem eine Regulierung des Preises nach Angebot und Nachfrage stattfindet.“ Das Marktvolumen sei außerdem nicht schätzbar und könne auch nicht für einzelne Staaten bestimmt werden. Es handele sich einerseits um grenzüberschreitende Sachverhalte und es sei andererseits von einem Dunkelfeld auszugehen, das schwer fassbar sei.

Die Ergebnisse der Studie fußen auf Experteninterviews und Aktenuntersuchungen, die aus dem Jahr 2008 stammen. Auf über 50 Prozent der ausgewerteten Bilder waren schwere Missbraushandlungen (gewalt- und gravierende sexuelle Handlungen) von Erwachsenen an Kindern zu sehen.

Die Untersuchung ist von der Initiative „White IT“ des niedersächsischen Innenministeriums gefördert worden. Als Projektpartner dieser Initiative haben außerdem die Software AG, Darmstadt, die FUJITSU Technology Solutions GmbH, der Branchenverband der IT- und Kommunikationsdienstleister (BITKOM) e.V. sowie die Firma Computacenter AG & Co. oHG die Untersuchung unterstützt.

Quelle: BITKOM

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