Kindertagesbetreuung
Städtetag: Spielraum für Entlastungen begrenzt
Die von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellten Kita-Gelder sollen sowohl in eine bessere Qualität in den Kindertagesstätten fließen als auch in den Ausbau an Betreuungsangeboten. Der Spielraum für Gebührenentlastungen sei deshalb begrenzt bzw. dürften diese nicht zu Einnahmeausfällen bei den Städten führen.
29.05.2018
Statement des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy zur Bertelsmann-Studie Elternbeteiligung an der KiTa-Finanzierung:
„Die große Mehrzahl der Eltern möchte ihre Kinder in den Kindertagesstätten qualitativ hochwertig gefördert wissen. Dieser Wunsch ist unabhängig vom Einkommen der Befragten. Das zeigen die Ergebnisse der Studie ganz eindeutig. Gleichzeitig steigt in den Städten der Bedarf nach Betreuungsplätzen stetig weiter, auch wenn die Städte in den vergangenen Jahren unglaublich viel geleistet und viele neue Kitaplätze geschaffen haben.
Die Städte befinden sich in einem Zielkonflikt. Sie wollen, dass die von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellten Kita-Gelder sowohl in eine bessere Qualität in den Kindertagesstätten fließen als auch in den Ausbau an Betreuungsangeboten. Weil bereits die Verfolgung dieser beiden Ziele viel Geld kostet, erscheint den Städten der Spielraum für eine Entlastung der Eltern begrenzt.
Die entscheidende Frage wird sein, wie wir sicherstellen können, dass öffentliche Mittel des Bundes, die für eine Befreiung von Beiträgen eingesetzt werden, nicht beim weiteren Ausbau und bei der Verbesserung der Qualität fehlen. Es wird daher darauf ankommen, ob Bund und Länder bereit sind, solche Einnahmeausfälle der Städte zum großen Teil zu übernehmen und gleichzeitig mehr Geld für eine bessere Qualität auszugeben.“
Weitere Informationen zur „Bertelsmann-Studie Elternbeteiligung an der KiTa-Finanzierung“ mit weiterführenden Links auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Deutscher Städtetag vom 28.05.2018
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