Familienpolitik
Splittingvorteil geht fast komplett an Familien mit Kindern
Berlin: (hib/HLE) Die Ehe ist mit einem Anteil von 72 Prozent weiter die meistgelebte Familienform der Eltern mit minderjährigen Kindern. Auch heute noch würden rund 90 Prozent der Splittingwirkung im Einkommensteuerrecht auf Ehepaare mit Kindern entfallen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9006).
28.03.2012
Zur Frage nach der Rechtfertigung des Ehegattensplittings vor dem Hintergrund des Wandels des Gesellschaftsbildes schreibt die Regierung, sie wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fragestellung der steuerlichen Behandlung der eingetragenen Lebenspartner abwarten. Die Einführung der Zusammenveranlagung mit Splittingverfahren für eingetragene Lebenspartnerschaften würde reich rechnerisch Steuermindereinnahmen von jährlich rund 30 Millionen Euro verursachen.
<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>Drucksache (17/9006)
Quelle: Deutscher Bundestag
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