SOS-Kinderdorf fordert zum Internationalen Tag der Kinderrechte höhere Leistungen für alle Kinder

Am Internationalen Tag der Kinderrechte, dem 20. November 2010, jährt sich zum 21. Mal die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die UN-Generalversammlung.

22.11.2010

Diese sichert Kindern ein Recht auf angemessene Lebensbedingungen zu. Dazu gehört ein Recht auf materielle Sicherheit, auf Bildung und auf Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben. Vor allem die rund zwei Millionen Kinder, die in Deutschland von Hartz IV-Leistungen leben müssen, sind in ihren Chancen jedoch stark eingeschränkt und es besteht oftmals die Gefahr, dass sie vom sozialen und kulturellen Leben ausgeschlossen sind. SOS-Kinderdorf fordert daher eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Hartz IV-Sätze.

SOS-Kinderdorf fordert realitätsgerechte Leistungen für Kinder

In seinem Urteil vom 09. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum Ende dieses Jahres das menschenwürdige Existenzminimum realitätsgerecht neu zu bemessen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung nach sieht es jedoch anders aus: keine Erhöhung der Regelleistung für Kinder und nur 10 Euro monatlich für deren Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Statt zu ermitteln was Kinder tatsächlich brauchen, orientiert sich die Regelbedarfsermittlung an dem Verbrauch der unteren Einkommensschichten. "Bei dem Regierungsentwurf, der z.B. 3,22 Euro pro Tag für Essen und Getränke für Sieben- bis 14-Jährige vorsieht, kann nicht von einer realitätsgerechten Bemessung die Rede sein", so Prof. Dr. Johannes Münder, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender von SOS-Kinderdorf Deutschland.

Die Praxis zeigt: Wichtig ist der Ausbau der Infrastruktur

"Aus unserer täglichen Erfahrung in der Arbeit mit Hunderten von Kindern in unseren Kinderdörfern, Kitas, Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern und offenen Jugendtreffs wissen wir was Kinder brauchen, um dauerhaft aus der Armut herauszukommen: eine Infrastruktur mit Angeboten außerhalb des Elternhauses - in der Kita, in der Schule, im Sportverein, in der Musikschule, oder im Jugendzentrum", so Prof. Münder weiter. Diese Leistungen müssen für Kinder im Hartz IV-Bezug, aber auch für Kinder, die in Haushalten mit niedrigem Einkommen über der Hartz IV-Schwelle leben, kostenfrei sein. Neben einer realitätsgerechten Regelleistung fordert SOS-Kinderdorf daher einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Dieser ist nicht über das im Gesetzentwurf vorgesehene Gutscheinmodell zu realisieren, sondern nur über den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur vor Ort.

SOS-Kinderdorf fordert alle beteiligten Bundestagsabgeordneten dazu auf, bestehende Mängel des Gesetzentwurfs im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 22. November 2010 im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie in der 2. und 3. Lesung des Bundestages am 3. Dezember zu beseitigen und das Gesetz nicht in der bisher vorliegenden Form zu verabschieden. Stattdessen plädiert SOS-Kinderdorf für die Verankerung eines einklagbaren Rechtsanspruchs auf Leistungen zur Förderung und Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und appelliert an alle Bundestagsabgeordnete sich dafür einzusetzen.

Quelle: PM SOS-Kinderdorf vom 18.11.2010

 

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