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SH und Hamburg gemeinsam für den Schutz durch Frauenhäuser
Hamburgs Sozialsenator und die Schleswig-Holsteinische Sozialministerin haben ein Verwaltungsabkommen zwischen der Hamburg und dem Schleswig-Holstein unterzeichnet, die eine finanzielle Ausgleichsregelung für die wechselseitige Inanspruchnahme von Schutzplätzen durch Frauen aus dem jeweils anderen Bundesland beinhaltet.
04.09.2014
Zur gegenseitigen Unterstützung bei der länderübergreifenden Aufnahme der Frauen in den Frauenhäusern wird sich Schleswig-Holstein zudem an einer durch Hamburg einzurichtenden Koordinierungs-/ Servicestelle inhaltlich und finanziell beteiligen.
„Frauen und Kinder, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, wollen wir direkt und unkompliziert in Sicherheit bringen. Dabei soll die Vermittlung passender Schutzplätze nicht durch Ländergrenzen eingeschränkt werden“, erklärte Senator Scheele.
Ministerin Alheit sagte: „Dem Schutz von Frauen vor Gewalt dürfen und sollen Landesgrenzen nicht entgegenstehen. Hamburg und Schleswig-Holstein haben deshalb vereinbart, dass dieser Schutz über Landesgrenzen hinweg gemeinsam und solidarisch gewährleistet wird."
Viele Frauen und Kinder aus Hamburg finden Zuflucht in Schleswig-Holsteinischen Frauenhäusern und umgekehrt. Da in den vergangenen Jahren mehr Hamburgerinnen in Schleswig-Holsteinische Frauenhäuser gingen als umgekehrt, wird Hamburg für das laufende Jahr zunächst 130.000 Euro an Schleswig-Holstein zahlen. In Zukunft wird der Ausgleichsbetrag jährlich nach den Belegungszahlen neu berechnet.
Darüber hinaus erarbeiten beide Länder gemeinsam ein Konzept für eine Koordinierungs-/ Servicestelle. Schutzsuchende Frauen sollen dadurch in Zukunft noch einfacher einen passenden Platz für sich und ihre Kinder finden können. Zudem soll ihnen der Übergang vom Frauenhaus in eine eigene Wohnung erleichtert werden. Die Koordinierungs-/ Servicestelle wird in Hamburg angesiedelt werden. An den Kosten beteiligt sich Schleswig-Holstein zunächst jährlich mit 30.000 Euro.
Senator Scheele und Ministerin Alheit betonen gemeinsam: „Sicherheit für die Frauen und ihre Kinder hat für uns oberste Priorität, damit sie in unseren Frauenhäusern die Zuflucht und die Unterstützung bekommen, um in ein gewaltfreies und unabhängiges Leben starten zu können.“
Hintergrund
In Hamburg gibt es insgesamt fünf Frauenhäuser, darunter vier autonom geführte und eine Einrichtung des Diakonischen Werkes. Die Häuser halten 194 Plätze (30 bis 61 Plätze pro Einrichtung) für schutzsuchende Frauen und deren Kinder vor. Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Frauenhäuser jährlich mit insgesamt 1.959.000 Euro. Im Jahr 2013 haben insgesamt 749 Frauen und 537 Kinder Zuflucht in einem Hamburger Frauenhaus gefunden. Die durchschnittliche Verweildauer lag bei 82 Tagen.
In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 16 Frauenhäuser mit zusammen 319 Plätzen. 13 Frauenhäuser sind autonom, ein Frauenhaus befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes, ein weiteres in Trägerschaft der AWO und eines in Trägerschaft der Brücke Rendsburg-Eckernförde. Im Jahr 2013 haben insgesamt 1.135 Frauen und 1.057 Kinder dort Zuflucht gefunden. Die durchschnittliche Verweildauer lag bei 45 Tagen. Die Frauenhäuser erhalten insgesamt Zuwendungen in Höhe von 4.021.410 Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 03.09.2014
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