Recht
Senioren-Union kritisiert generelle Zulassung von Kitas in Wohngebieten als verfassungswidrig
Düsseldorf/Berlin. Die Senioren-Union in der CDU hat sich dagegen ausgesprochen, künftig innerhalb von reinen Wohngebieten den Bau von Kindertageseinrichtungen grundsätzlich zuzulassen. Der jetzt bekannt gewordene Entwurf von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) für ein neues Bundes-Immissionsschutzgesetz trage bei allem Verständnis für die Belange junger Familien den Ruhe-Bedürfnissen älterer Menschen nicht Rechnung, kritisierte gestern in Berlin der stellvertretende Bundesvorsitzende der mit 57.000 Mitgliedern zweitgrößten CDU-Bundesvereinigung, Leonhard Kuckart.
10.02.2011
Kuckart, der zugleich Landesvorsitzender der Senioren-Union in Nordrhein-Westfalen ist, hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der jetzt vorliegenden Form sogar für verfassungswidrig.
Kuckart erklärte: „Selbstverständlich haben Kinder das Recht zu lärmen und zu toben, aber nicht überall. Die geplante Änderung der Baunutzungsverordnung mit dem Ziel, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zuzulassen, lehnt die Senioren-Union entschieden ab. Nicht nur Kinder haben Rechte, auch ältere Menschen. Dazu gehört nach einem langen Berufsleben oder Leben im Dienste der Familie das Anrecht auf Ruhe und Erholung. Wir wünschen uns eine Lösung, die versöhnt und nicht spaltet. So sympathisch und mit Blick auf die Besorgnis erregende demografische Entwicklung wünschenswert Kinderlärm ist, es kommt jeweils auf die Situation im Einzelfall an. In einem Wohnumfeld mit vielen älteren Menschen müssen die Genehmigungsbehörden auch auf die Interessen der Ruheständler Rücksicht nehmen und diese gegen die Interessen junger Familien abwägen.
Das kann im Einzelfall bedeuten, dass die Genehmigung für eine Kita, einen Kindergarten oder einen Spielplatz auch künftig zu versagen ist. Die generelle Zulassung von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten verstößt meiner Überzeugung nach gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. Dieser garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden. Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt nicht zum Zusammenhalt der Generationen bei. Ein Dauerpegel von 90 Dezibel bleibt eine unzumutbare Lärmbelästigung - gleich, ob die Quelle nun sympathisches Kindergeschrei ist oder das Hämmern eines Pressluftbohrers.“
Quelle: Senioren-Union der CDU Nordrhein-Westfalen
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