Familienpolitik

Schwesig stellt Eckpunkte des ElterngeldPlus vor

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 21. März die Eckpunkte für die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorgestellt. Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten und ihre Elternzeit flexibel handhaben wollen.

24.03.2014

"Wir setzen mit dem ElterngeldPlus auf einen gesellschaftlichen Trend: Viele Mütter möchten früher wieder in ihren alten Beruf einsteigen – viele Väter möchten sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern", erklärte die Ministerin. "Wir ermöglichen den Familien mehr Zeit für Familie und eine größere Flexibilität. Und mit dem Partnerschaftsbonus fördern wir die Partnerschaftlichkeit in den Familien."

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen und so das volle Elterngeldbudget zu nutzen. Das erleichtert ihnen, sich in die neue Lebensphase mit Kind hineinzufinden und Familien- und Erwerbsarbeit fair und zukunftsfest zu verteilen.

Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Bisher bekommen Eltern maximal 14 Monate Elterngeld. Hierbei werden die Mütter und Väter benachteiligt, die sich früher entscheiden, wieder in ihren Job einzusteigen. Sie haben im Vergleich zu jenen, die während des Elterngeldbezuges nicht arbeiten, einen Nachteil. Denn sie verlieren mit der Rückkehr ins Berufsleben einen Teil ihres Elterngeldanspruchs.

Flexibilisierung der Elternzeit

Außerdem sollen Eltern mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mehr Flexibilität bei der Elternzeit erhalten. Bislang konnte mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ein Jahr der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr eines Kindes übertragen werden. Durch die Neuregelung können maximal zwei Jahre auf den Zeitraum zwischen drittem und achtem Lebensjahr übertragen werden.

Manuela Schwesig betonte: "Der Trend zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung hat viele Potenziale: Paare können sich freier entscheiden, Väter können sich stärker um ihre Kinder kümmern, Mütter haben mehr Chancen im Beruf. Auch die Kinder profitieren von zufriedeneren Eltern und mehr Zuwendung von Vätern. Und die Wirtschaft gewinnt, wenn qualifizierte Mütter früher wieder berufstätig werden."

Neue Qualität in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Insgesamt 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern wünschen sich eine gleichmäßige Aufteilung von Familie und Beruf. Bereits heute ist etwa die Hälfte der Mütter mit ein- und zweijährigen Kindern ganz selbstverständlich wieder im Beruf; vor Einführung des Elterngeldes war es etwa ein Drittel. Für die Berufsrückkehr brauchen sie auch die Unterstützung ihrer Partner. Über die Hälfte der Väter wünscht sich mehr Zeit für ihre Kinder. Heute nehmen bereits 28 Prozent der Väter Elterngeld in Anspruch. Und ein Drittel der Väter würde gerne in Teilzeit arbeiten.

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Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2014

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