Familienpolitik

Schleswig-Holstein beantragt Neuregelung der Arbeitgeberleistungen für Kinderbetreuung

Schleswig-Holsteins Landesregierung bringt einen Antrag zur Anpassung des Einkommensteuergesetzes in den Finanzausschuss des Bundesrates ein. Ab Januar 2015 sollen Arbeitgeberleistungen zur Betreuung von Kindern in Höhe von maximal jährlich 4.000 Euro für nicht-schulpflichtige und schulpflichtige Kinder bis 14 Jahren steuerfrei gestellt werden.

23.10.2014

Kristin Alheit, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, betont: "Die Organisation von Familie funktioniert heute anders als noch vor 20 Jahren. Beide Elternteile oder Alleinerziehende gehen häufig einem Beruf nach und nutzen zunehmend Kinderbetreuungsangebote. Familienfreundlichkeit sollte nicht nur durch den Ausbau der Angebote, sondern auch im Steuerrecht umgesetzt werden."

Monika Heinold, Finanzministerin des Landes, ergänzt: "Die Beschränkung der Steuerbefreiung für Kinderbetreuungskosten auf nicht-schulpflichtige Kinder ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesellschaftlich gewollt ist, müssen auch Arbeitgeberzuschüsse zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern steuerlich begünstigt werden."

Steuerfreie Leistungen für Kinder bis 14 Jahre

Bisher können Arbeitgeber ihren Angestellten steuerfrei Leistungen zur Betreuung ihrer nicht-schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen zahlen.

Entsprechend der Regelung beim Sonderausgabenabzug der von den Eltern allein getragenen Kinderbetreuungskosten soll der steuerfreie Betrag auf 2/3 der Leistungen, maximal 4.000 Euro jährlich gedeckelt werden. Der steuerfreie Betrag soll auch für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahren zur Anwendung kommen, die in Kindergärten, Horten, Ganztagesschulen oder vergleichbaren Einrichtungen untergebracht sind. Ebenso für Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Am 23. Oktober 2014 wird Finanzministerin Monika Heinold ihren Gesetzesantrag den anderen Ländern im Finanzausschuss des Bundesrates vorstellen und um Unterstützung dieser wichtigen familienpolitischen Zielsetzung werben.

Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein vom 22.10.2014

Redaktion: Vivien Hofmann

Back to Top