Familienpolitik
Saarlands Familienminister Andreas Storm: Saarländisches Familiensiegel beispielhaft
Auf der Jugend- und Familienminister Konferenz in Fulda waren sich die Länderminister darin einig, dass Familienzeit eine zentrale Voraussetzung für ein gelingendes Familienleben ist und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gefördert und ausgebaut werden muss.
07.06.2013
Die Ressource Zeit hängt für viele Eltern stark davon ab, wie sehr sie in die Arbeitswelt eingebunden bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereit sind, familienfreundliche Maßnahmen in ihren Unternehmen umzusetzen.
Die Familienminister setzen sich deshalb für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personal- und Zeitpolitik ein. Einen entsprechenden Antrag hatte der saarländische Familienminister in die Konferenz der Länderminister eingebracht.
Familienminister Andreas Storm: Ich freue mich, dass alle Länderminister darin übereinstimmen, hier initiativ zu werden. Im Saarland sind wir mit unserem Siegel „Familienfreundliches Unternehmen“, das wir gemeinsam mit IHK und Handwerkskammer entwickelt haben, beispielhaft. Das Gütesiegel wird an Unternehmen verliehen, die bestimmte Anforderungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllen“, so Storm.
Auf diese Art und Weise können wir im Saarland für Unternehmen zusätzliche Anreize schaffen, familienfreundliche Maßnahmen umzusetzen. Diejenigen Betriebe, die ihren Mitarbeitern beispielsweise Flexibilität der Arbeitszeit, Förderung von Kinderbetreuung, Unterstützung beim Wiedereinstieg oder Pflegekooperationen anbieten, erhalten das Familiensiegel und damit das Recht, zwei Jahre lang das eigens für dieses Gütesiegel entwickelte Logo zu verwenden“, erläuterte der Minister. Teilnehmende Betriebe könnten damit ihr Arbeitgeberimage bei Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit steigern – das Siegel kann somit in Zeiten des Fachkräftemangels als wertvolles Marketinginstrument dienen.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes vom 07.06.2013
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