Familienpolitik

Saarland unterstützt Forderung nach einer Entlastung für Alleinerziehende

Mit einem erhöhten Entlastungsbetrag soll den besonderen Belastungen von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen werden. Das Saarland unterstütze diese Forderung, betont Sozialministerin Bachmann.

10.04.2015

"Angesichts der Tatsache, dass im Saarland bereits heute jede fünfte Familie alleinziehend ist,  halte ich es für dringend geboten, dass der Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erhöht wird", sagte Sozialministerin Monika Bachmann heute in Saarbrücken. Die Ministerin erneuerte damit die Forderung der Länder, die sie bereits im vergangenen Herbst auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz an den Bund gerichtet hatten. Bachmann verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sich auch die Jugend- und Familienministerkonferenz, die im Mai in Perl stattfindet, mit diesem Thema beschäftigen wird. "Wir sehen hier Handlungsbedarf, um das Armutsrisiko insbesondere von alleinerziehenden Müttern zu minimieren und damit einer Armutsgefährdung vorzubeugen", sagte die Sozialministerin.

Mit einem erhöhten Entlastungsbetrag soll den besonderen Belastungen von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen werden. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung am 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro. Ein reformierter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende  mit Einführung einer Staffelung nach der Zahl der Kinder soll  dazu beitragen, die Einkommenssituation von Ein-Eltern-Familien zu verbessern.

Das Saarland war bei dem Antrag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Mitantragsteller und hat diese Forderung bereits bei der  Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2014 sowie bei der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz im Oktober 2014 unterstützt.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 09.04.2015

Redaktion: Kerstin Boller

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