Flucht und Migration

Saarland: Forderung nach eigener Rechtsgrundlage für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)

Die saarländische Sozialministerin Monika Bachmann unterstreicht ihre Forderung nach einer bundesweit einheitlichen eigenen gesetzlichen Regelung für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). Für diese sei von anderen Bedürfnissen und Bedarfen als in der Hilfe für Erziehung auszugehen.

10.02.2016

Die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindetages nach Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage kann nur unterstützt werden, erklärt Bachmann.

"Das Recht der Kinder- und Jugendhilfe deckt nicht die Bedürfnisse von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Vieles ist ungeklärt, vieles was im Jugendhilferecht gesetzlich normiert ist, passt nicht auf die notwendigen Herausforderungen zur Integration, Betreuung und Einbindung von UMA in unsere Gesellschaft, unser Schulwesen oder den Arbeitsmarkt".

Es müsse geregelt werden, welche Standards für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) gelten sollen – und zwar bundesweit. "Die Kinder- und Jugendhilfe gibt hier nur bedingt einen Rahmen, der aber von den Jugendämtern und den Einzelfällen ausgefüllt werden muss. Da die Kapazitäten in den Jugendämtern vielerorts ausgereizt sind und entsprechende Angebote fehlen, macht ein Festhalten am SGB VIII keinen Sinn. Wir brauchen eigene Regeln. Dazu gehören einheitliche Vorgaben zu Betreuungsschlüssel und Wohnstandards. Hier darf es nicht einen länderübergreifenden Flickenteppich geben. Die jetzige Lage, wonach jedes Jugendamt selbst entscheidet nach den vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten ist wenig hilfreich. Es muss auch geregelt werden, welche Leistungen umA abweichend vom heutigen Stand der Jugendhilfe erhalten, wie zum Beispiel die Gewährung von Taschengeld, Gesundheitsleistungen und schulische Bildungsmaßnahmen", so die Ministerin. Darüber hinaus müsse auch die Frage der Registrierung – ob und wie – geklärt werden, um mehrfach Registrierungen in verschiedenen Bundesländern zu vermeiden. 

Des Weiteren müsse auch darüber nachgedacht werden, Sprachkurse und Staatskunde Kurse sowie verbindliche Integrationsvereinbarungen mit aufzunehmen. "Abschließend sollte außerdem geregelt werden, was nach Beendigung des 18. Lebensjahres passiert", sagt die Ministerin. Ein Gesetz außerhalb der Sozialhilfe böte einen guten Rahmen, Arbeits- und Ausbildungsregularien, Zuständigkeiten und Fördergrundsätze zu regeln. Insbesondere die Frage der Kostenübernahme für Fahrtkosten, Sprach- und Integrationsleistungen sowie der notwendigen Gesundheitsleistungen könnten dort geregelt werden.
Das Saarland werde das zuständige Bundesfamilienministerium anschreiben, und um Vorlage eines Gesetzesentwurfs bitten.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland vom 05.02.2016

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