Familienpolitik
Rundt begrüßt wichtige Beschlüsse der JFMK
Niedersachsens Sozial- und Familienministerin Cornelia Rundt begrüßt wichtige Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK). Die Beschlüsse handelten unter anderem von den Lebensbedingung intersexueller Menschen, Entlastung für Alleinerziehende und Förderung von Mehrgenerationenhäusern.
26.05.2014
„Lebensbedingungen intersexueller Menschen verbessern"
Das Geschlecht von Kindern und Jugendlichen lässt sich nicht immer auf den ersten Blick feststellen. Umso wichtiger ist es, dass begleitende und unterstützende Strukturen in der Jugendhilfe Eltern von intersexuellen Kindern unterstützen und ein offenes und wertschätzendes Klima für betroffene Kinder und Jugendliche erzeugen.
„Alle Menschen haben das Recht, sich frei zu entfalten und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Intersexuelle Menschen sollen selbstverständlich in der Mitte der Gesellschaft leben können", sagte Niedersachsens Sozial- und Familienministerin. Als zuständige Fachministerin freut sie sich über einen entsprechenden, einstimmigen Beschluss auf der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, das Thema der Intersexualität in die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte der Frühen Hilfen und der Kinder- und Jugendhilfe zu integrieren.
Niedersachsen ist das erste Bundesland, das sowohl Selbsthilfestrukturen zur Intersexualität als auch eine qualifizierte Beratung durch intersexuelle Menschen mit jährlich 40.000 Euro unterstützt. Weitere 70.000 Euro stehen für eine landesweite Akzeptanzkampagne bereit.
Von Intersexualität wird gesprochen, wenn ein Mensch nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Dabei ist Geschlecht ein mehrdeutiger Begriff und umfasst sowohl körperliche Geschlechtsmerkmale als auch das soziale, kulturelle und psychische Geschlecht eines Menschen.
„Entlastungsbetrag für Alleinerziehende"
Niedersachsen begrüßt den Mehrheitsbeschluss der Länder anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz in Mainz, die Bundesregierung aufzufordern, den seit 2004 unveränderten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich anzuheben. Auch soll die Höhe zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.
Dazu sagt Niedersachsens Familienministerin Cornelia Rundt: „Die Bundesregierung besteuert Alleinerziehende und Singles nahezu gleich. Das ist ungerecht und würdigt in keiner Weise die besondere Belastung alleinerziehender Mütter und Väter. Wir wollen erreichen, dass der Entlastungsbetrag endlich angepasst und zukünftig regelmäßig dynamisiert wird. Alleinerziehenden Müttern und Vätern soll tatsächlich die Entlastung zuteil werden, die mit Einführung des Entlastungsbetrags ursprünglich vorgesehen war." Die Bundesregierung habe zwar in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Entlastungsbetrag anzuheben und auch eine Staffelung nach Zahl der Kinder vorzusehen, so Rundt. Einen Zeitplan gibt es dafür aber noch nicht.
Die Länder fordern den Bund zu regelmäßigen Betragsanpassungen auf und erwarten dabei mindestens eine Anpassung analog zur Entwicklung des Verbraucherindexes.
„Weiterförderung der Mehrgenerationenhäuser durch den Bund über 2014 hinaus"
Einstimmig haben die Länder in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) den Bund aufgefordert, die Mehrgenerationenhäuser über 2014 hinaus langfristig zu fördern. „Mehrgenerationenhäuser fördern das Miteinander aller Generationen und leisten mit ihren Angeboten eine wichtige gesellschaftspolitische Arbeit. Die Bundesregierung muss endlich Planungssicherheit für die Mehrgenerationenhäuser schaffen", sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Das Programm läuft Ende dieses Jahres aus. Die Zeit drängt", so die Ministerin.
Bereits im letzten Jahr hatten sich alle Bundesländer dem Antrag Niedersachsens angeschlossen, die Bundesregierung zur Weiterförderung der Mehrgenerationenhäuser über 2014 hinaus aufzufordern. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde dann vereinbart, die Mehrgenerationenhäuser weiterzuentwickeln und ihre Finanzierung zu verstetigen. Ein Konzept hat der Bund bislang allerdings noch nicht vorgelegt. Die Länder appellieren daher erneut an die Bundesregierung, die Fortführung des Aktionsprogramms des Bundes und damit die Weiterförderung der derzeit vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser frühzeitig bekannt zu geben. Gemeinsam mit dem Bund wollen sie eine Lösung suchen, wie die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser durch den Bund und damit deren Zukunft dauerhaft ausgestaltet werden kann.
Im Rahmen des „Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II" werden bundesweit bis Ende dieses Jahres 450 Mehrgenerationenhäuser gefördert. 49 davon liegen in Niedersachsen. Der Bund bezuschusst jedes Mehrgenerationenhaus mit 30.000 Euro im Jahr, das Land und die jeweilige Kommune geben jeweils 5.000 Euro. Daneben erhalten weitere sechs niedersächsische Häuser, die bereits vor Beginn des „Aktionsprogramms II" in Bundes- oder Landesförderung waren und nicht in das „Aktionsprogramm II" aufgenommen wurden, eine Zuwendung in gleicher Höhe. Das gleiche gilt für drei weitere Mehrgenerationenhäuser aus Flächenlandkreisen mit einer Größe von mehr als 1.500 Quadratkilometern.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23.05.2014
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