Flucht und Migration

RLP: Mehr als 1.000 Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Im Jahr 2013 beantragten in Rheinland-Pfalz 711 Frauen und 324 Männer die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, entfielen zwei Drittel dieser Anträge auf den Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe.

11.08.2014

Die medizinischen Berufe, hier insbesondere der Beruf der Krankenpflegerin, des Krankenpflegers (324) sowie der Ärztin, des Arztes (165), zählen zu den sogenannten "reglementierten Berufen", für die eine erfolgreiche Gleichwertigkeitsprüfung Voraussetzung für den Berufszugang ist.

Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller hatten ihre Ausbildung in der Europäischen Union (552), im übrigen Europa (255) oder in einem asiatischen Land absolviert (144).

Insgesamt 708 Verfahren wurden im vergangen Jahr abgeschlossen. In zwei von drei Fällen konnte dabei die volle Gleichwertigkeit der Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt werden (471).

Personen mit ausländischer Berufsqualifikation, die in Deutschland arbeiten wollen, haben nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes seit April 2012 einen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsüberprüfung ihrer beruflichen Qualifikation. Dieser Anspruch gilt seit Oktober 2013 auch für landesrechtlich geregelte Berufe, wie bspw. für den der Lehrerin oder des Lehrers. Die Grundlage ist das rheinland-pfälzische Anerkennungsgesetz.

<link http: www.statistik.rlp.de aktuell-presse einzelansicht archive august article mehr-als-1000-antraege-auf-anerkennung-einer-auslaendischen-berufsqualifikation external-link-new-window external link in new>Weitere Informationen

Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz vom 08.08.2014

Back to Top