geburtshilfliche Versorgung
Regierungskommission legt Empfehlung für zukunftsfähige Geburtshilfe vor
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Stationäre Angebote zur Geburtshilfe sollen bundesweit gesichert, neu strukturiert und verbessert werden. Das ist Ziel einer Stellungnahme, die die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung jetzt vorgelegt hat.
21.11.2024
Nur wenn die Geburtshilfe in perinatalmedizinischen Kompetenzverbünden neu strukturiert werde, sei eine flächendeckende Versorgung auf gutem Niveau mit ausreichend Personal möglich.
„Deutschland liegt bei der Qualität der perinatologischen Versorgung nur im europäischen Mittelfeld. Bei der Säuglingssterblichkeit sieht es sogar noch schlechter aus. Das ist nicht akzeptabel. Wie bei der Krankenhausreform braucht es eine grundsätzliche Änderung der Strukturen der Geburtshilfe, um die Qualität deutlich zu erhöhen und die Versorgung dauerhaft zu sichern. Ich danke der Regierungskommission für ihre Vorschläge.“,
so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.
„In einem perinatalmedizinischen Kompetenzverbund arbeiten bei der Versorgung einer Region Geburtskliniken verschiedener Level unter der Koordination eines Maximalversorger strukturiert zusammen. So kann sichergestellt werden, dass werdende Mütter und Neugeborene zuverlässig und nach ihrem individuellen Risiko hochqualitativ versorgt werden. Perinatalmedizinische Kompetenzverbünde haben damit Vorbildwirkung auch für andere Bereiche der Medizin.“,
so Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.
Die Empfehlungen im Einzelnen Errichtung eines flächendeckenden Netzes von perinatalmedizinischen Kompetenzverbünden: Solche Verbünde bestehen aus einem Maximalversorger des Levels I, zwei bis vier Perinatalzentren des Levels II und einigen perinatologischen Schwerpunktklinken. Ein Verbund versorgt eine Region mit durchschnittlich 10.000 Geburten im Jahr. Laut Regierungskommission bestehe rechnerisch ein Bedarf von circa 74 Kompetenzverbünden in Deutschland. Zusammenschluss: Kleinere Geburtshilfen sollen sich zu größeren Verbünden (mindestens 500 Geburten pro Jahr) zusammenschließen. Liegt die Zahl der Geburten darunter, seien laut Regierungskommission Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit gefährdet. Oft fehle in kleineren Geburtskliniken die Erfahrung mit Geburten, insbesondere bei Komplikationen, und es gebe Probleme bei der Personalfindung. Durch den Zusammenschluss könne dem Personalmangel begegnet und die Qualität der Versorgung erhöht werden.Erreichbarkeit: Eine Geburtsklinik sollte in Ballungszentren innerhalb von maximal 30 und in dünner besiedelten Gebieten innerhalb von maximal 40 Minuten erreicht werden.Personalmangel begegnen: Obwohl die Gesamtzahl der Hebammen von 2000 bis 2021 von 16.000 auf 27.000 gestiegen ist, ist ein großer Personalmangel in Kliniken spürbar. Durch die Konzentration des Personals auf weniger Standorte wird dieser Mangel abgefedert. Die Kommission schlägt weiter eine Flexibilisierung der Personalvorgaben und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Hebammen in Krankenhäusern vor, um personelle Herausforderungen zu meistern und die Attraktivität des Berufes zu steigern.Sicherstellung unmittelbarer neonatologischer Notfallversorgung: Mittelfristig soll an allen Geburtshilfekliniken auch eine pädiatrische Abteilung mit Kompetenz zur Versorgung von Neugeborenen vorhanden sein, um bei Komplikationen und im Notfall sofort die Behandlung zu übernehmen.Die Zuschläge für die Geburtshilfen für die Jahre 2023 und 2024 (jeweils 120 Mio. Euro) sollen verstetigt und ziel- und qualitätsgerichtet verteilt werden. Statt einer Subventionierung nicht zukunftsfähiger Strukturen soll in Zukunft und Qualität der Geburtshilfe investiert werden. Weitere Informationen Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regierungskommission wurde im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Hier erhalten Sie einen Überblick zu allen Stellungahmen und Empfehlungen der Regierungskommission sowie zu ihren Mitgliedern.
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