Recht

Reform des Abstammungsrechts: Sozialer Wirklichkeit gerecht werden

Die Vielfalt von Familienkonstellationen und auch die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin bieten Anlass über Reformbedarf im Abstammungsrecht nachzudenken. Eine interdisziplinäre Expert(inn)enkommission hat mehr als zwei Jahre diskutiert und legt nun ihren Abschlussbericht vor.

06.07.2017

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4. Juli 2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Maas betonte bei der Übergabe des Berichts: "Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte."

Reformbedarf im Abstammungsrecht

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, erklärte: "Infolge der Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend: "Wunscheltern", die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die - vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten - seine künftige Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen."

Kernthesen des Arbeitskreises 

Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann ("Vater") als auch eine Frau ("Mit-Mutter") in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf "statusunabhängige" gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Den <link http: www.bmjv.de shareddocs downloads de artikel external-link-new-window als>Abschlussbericht des Arbeitskreis Abstammungsrecht (pdf 879 KB) steht auf den Seiten des Bundesjustizministeriums zum Download zur Verfügung. 

Hintergrund

Der Arbeitskreis wurde im Februar 2015 durch Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzt und war interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. An den zehn Sitzungen des Arbeitskreises nahmen zudem Vertreter des Bundeskanzleramtes und verschiedener Bundesministerien sowie Vertreter der Landesjustizministerien Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin als Gäste teil.

Expertinnen und Experten des Arbeitskreises

  • Dr. Meo-Micaela Hahne (Vorsitzende des Arbeitskreises Abstammungsrecht), Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs,
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, ehemalige Professorin für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Prozessrecht in Göttingen, seit April 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrats,
  • Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin,
  • Prof. Dr. Tobias Helms, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Marburg,
  • Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie in Freiburg,
  • Dr. Heinz Kindler, Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V. (Abteilung „Familie und Familienpolitik“), München,
  • Dr. Thomas Meysen, fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg,
  • Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung in Frankfurt/Main,
  • Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht in Göttingen,
  • Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Oldenburg,
  • Prof. Dr. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin in Köln, bis April 2016 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.

Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vom 04.07.2017 

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