Politik

Petition fordert Einhaltung von UN-Kinderrechtskonvention bei der Warenproduktion

Der Petitionsausschuss setzt sich für Strafverschärfungen gegenüber Unternehmen ein, die sich nicht an UN-Konventionen, wie etwa die UN-Kinderrechtskonvention halten.

17.12.2015

In der gestrigen (16.12.2015) Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen. Außerdem soll die Petition den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis gegeben und dem Europäischen Parlament zugeleitet werden.

In der Petition wird gefordert, dass Unternehmen, die Waren in Deutschland veräußern, welche nicht unter Einhaltung der UN-Konventionen produziert wurden, Strafzahlungen leisten müssen. Zur Begründung führen die Petenten an, dass Deutschland sich mit der Ratifizierung - insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention - dazu verpflichtet habe, "diese einzuhalten und umzusetzen". Würden aber bei der Herstellung von Waren im Ausland die Konventionen nicht eingehalten und die Produkte anschließend in Deutschland veräußert, stelle das eine Umgehung der entsprechenden UN-Konvention dar.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wird auf die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung zum Schutz von Kindern "sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene" hingewiesen. Gleichzeitig wird auf verschiedene - von Deutschland ratifizierte - UN-Konventionen verwiesen, zu denen auch die UN-Kinderrechtskonvention gehöre.

Es bestehe jedoch ein Unterschied, so heißt es in der Vorlage, zwischen der Ratifizierung einer UN-Konvention im Allgemeinen und dem besonderen Fall, dass eine Ware in einem Land unter konventionswidrigen Bedingungen produziert wird. So könne die Bundesregierung von einem Staat, welcher die UN-Konventionen ebenfalls ratifiziert hat, nicht automatisch verlangen, dass sämtliche aus der Konvention erwachsenden Verpflichtungen direkt umgesetzt werden. Außerdem bedürfe es bei der Kontrolle zur konventionsgemäßen Produktion von Waren einer "Beweiskette", die angesichts der nicht ausreichend transparenten Produktionsweisen nicht zu schließen sei.

Aus Sicht des Petitionsausschusses stellt sich daher die Frage, "ob es einer entsprechenden verpflichtenden oder freiwilligen Kennzeichnung importierter Waren zur Schaffung von mehr Transparenz für die Kontrollgremien sowie für die Verbraucher bedarf", heißt es in der Beschlussvorlage.

Was die Forderung nach einer verschärften Unternehmenshaftung angeht, so machen die Abgeordneten deutlich, dass nach geltendem Recht schon jetzt eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro festgesetzt werden könne. Diese Höchstgrenze könne zur Abschöpfung des illegal erlangten Vermögens zudem weit überschritten werden. Zugleich wird darauf verwiesen, dass die Bundesregierung anstrebe, "mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich, das Ordnungswidrigkeitenrecht auszubauen". Auch sei ein Prüfauftrag für ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne beabsichtigt.

Der Petitionsausschuss betont zudem die wichtige Rolle, die kritische Konsumenten spielen könnten. "Wenn die Nachfrage nach Produkten, die unter fairen Bedingungen und ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, in Deutschland und Europa vorhanden ist, besteht ein Zwang in den Herstellungsländern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern", schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Deutscher Bundestag vom 16.12.2015

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