Sozialpolitik
Online-Umfrage zu Förderschwerpunkten des Europäischen Sozialfonds in BW
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung von Beschäftigungs- und Bildungschancen in Europa. Zu den konkreten Förderschwerpunkten in Baden-Württemberg können ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Ideen bei einer Online-Umfrage einbringen.
20.02.2019
Welche Förderschwerpunkte soll der Europäische Sozialfonds in Baden-Württemberg haben? Bei der aktuellen Online-Umfrage wird unter anderem abgefragt, welche Themen im Bereich Beschäftigung und Bildung für die Menschen am wichtigsten sind und welche Zielgruppen in diesem Zusammenhang noch stärker in den Blick zu nehmen sind. Zur Auswahl stehen beispielsweise die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder die Erleichterung von beruflicher Mobilität.
260 Millionen Euro Fördermittel bis 2020
„Baden-Württemberg ist eine der erfolgreichsten Regionen Europas. Der ESF trägt dazu bei, dass möglichst viele Menschen in unserem Land an diesen Erfolgen teilhaben können. Wir laden deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich mit ihren Anregungen und Ideen für ein starkes, soziales und modernes Baden-Württemberg einzubringen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich an der Online-Konsultation beteiligen, desto vielfältiger sind die Ideen und Vorschläge, die wir in die zukünftige Programmplanung einbeziehen können“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
Zentrale Förderbereiche in Baden-Württemberg
In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 umfasst der ESF in Baden-Württemberg Mittel von rund 260 Millionen Euro und wird auch zukünftig in den drei zentralen Förderbereichen nachhaltige Beschäftigung und Fachkräftesicherung, lebenslanges Lernen sowie soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut aktiv sein. Dabei ermöglicht der ESF die Umsetzung sozial innovative Projekte, die aus nationalen Mitteln alleine nicht finanzierbar wären.
Teilnahme an der Umfrage
Die Teilnahme an der Online-Umfrage ist bis zum 25. März 2019 möglich. Im Anschluss werden alle Beiträge ausgewertet und auf einer öffentlichen Konsultationsveranstaltung am 29. Mai in Stuttgart vorgestellt. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite zum Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg.
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg/Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg vom 18.02.2019
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