Familienpolitik

Österreich beschließt Direktauszahlung von Familienbeihilfe an Volljährige

Österreichische Studierende und andere Volljährige in Ausbildung können sich ab September 2013 die Familienbeihilfe direkt auszahlen lassen. Ermöglicht wird dies durch eine Reform des Familienlastenausgleichsgesetzes.

22.03.2013

Durch eine Initiative des österreichischen Familien- und Jugendministers Reinhold Mitterlehner können sich Volljährige in Ausbildung die Familienbeihilfe in Zukunft direkt auf ihr Konto auszahlen lassen. Die entsprechende Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes hat der Nationalrat am Donnerstag, 21. März 2013, einstimmig beschlossen.

"Damit können wir junge Österreicher auf Wunsch direkt unterstützen und wollen ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit fördern. Gleichzeitig entsprechen wir damit einem langjährigen Wunsch von Studenten, da eine Direktauszahlung für sie der einfachste Weg zur Familienbeihilfe ist", betont Mitterlehner. In der Praxis wird die Direktauszahlung ab dem 1. September 2013 möglich sein.

Derzeit wird die Familienbeihilfe für die rund 1,8 Millionen in Österreich lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. In Zukunft können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen insbesondere Studierende an Universitäten und Fachhochschulen sowie Teilnehmende eines Kollegs oder Lehrlinge, die eine Berufsausbildung mit Abitur machen. Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge: Hier können die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen.

Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro an Familienbeihilfe pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Dazu kommt noch die Geschwisterstaffel, die im Fall einer Direktauszahlung nicht als Gesamtsumme an die Eltern, sondern aufgeteilt auf die einzelnen Geschwister ausgezahlt werden wird. Anspruch auf diese Leistungen besteht im Fall einer Ausbildung bis zum 24. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr. Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1. September direkt auszahlen lassen will, muss lediglich einen Überweisungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Voraussetzung ist aber eine Zustimmung der Eltern beziehungsweise Anspruchsberechtigten, um eventuelle Probleme für Familien beim Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend Österreichs vom 21.3.13

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