Statistisches Bundesamt

Öffentlich geförderte Jugendarbeit erreichte 2019 fast 8,6 Millionen junge Menschen

Aus Sicht von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt die Corona-Pandemie zurzeit nicht nur den Schul- und Kita-Besuch. Auch die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung sind massiv eingeschränkt. Was infolge des Infektionsschutzes inzwischen nicht mehr möglich ist, war vor Ausbruch der Pandemie für viele junge Menschen noch eine Selbstverständlichkeit: Kinderfreizeiten, Sportveranstaltungen, internationaler Jugendaustausch, die Gruppenstunde in der Gemeinde oder der Besuch im Jugendcafé. Nach neuen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2019, also im Jahr vor der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland, bundesweit knapp 156.700 solcher Angebote der Jugendarbeit mit öffentlicher Förderung durchgeführt. Daran teilgenommen hatten fast 8,6 Millionen junge Menschen.

02.02.2021

Besonders attraktiv: (Groß-)Veranstaltungen und Projekte

Eingeschränkte Begegnungen, verschobene Termine, abgesagte Veranstaltungen - die Frage, ob und wie Jugendarbeit weiterhin stattfinden kann, hängt auch von ihrer Art ab. Besonders viele junge Menschen zogen zum Beispiel (Groß‑)Veranstaltungen und Projekte an: Im Jahr 2019 zählten dazu rund 105.900 Angebote mit mehr als 6,8 Millionen Besucherinnen und Besuchern. Davon hatten allein rund 1,5 Millionen junge Menschen an einer Freizeit teilgenommen. Von Bedeutung waren vor der Coronazeit aber auch die klassischen Gruppenangebote, zum Beispiel die regelmäßige kirchliche Gruppenstunde. 2019 wurden rund 26 500 solcher Gruppenangebote mit rund 805.500 Teilnehmenden gemeldet. Auch die offenen Angebote ohne festen Teilnehmerkreis - wie etwa Jugendzentren oder betreute Abenteuerspielplätze - hatten vor Ausbruch der Pandemie noch regen Zulauf: Im Jahr 2019 nutzten knapp 950.200 Besucherinnen und Besucher die gut 24.300 offenen Angebote regelmäßig.

Im Mittelpunkt: Spiel, Sport, Gesellschaft und Religion

Gut zwei Drittel der öffentlich geförderten Angebote wurden von anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe - zum Beispiel Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder Jugendverbänden - durchgeführt. Knapp ein weiteres Drittel lag in Händen öffentlicher Träger - etwa der Kommunen oder Jugendämter. In 18% aller Fälle wurden die Angebote in Kooperation mit Schulen durchgeführt, wobei die Grundschulen hier besonders aktiv waren (8%). Thematisch standen im Jahr 2019 Spiele (35%), Sport (24%) und gesellschaftliche oder religiöse Themen (ebenfalls 24%) im Mittelpunkt. Aber auch Kunst und Kultur (22%) sowie Natur und Umwelt (14%) spielten eine größere Rolle (Angebote können mehrere Themen umfassen).

Bei gut jedem zweiten Angebot der Jugendarbeit engagierten sich Ehrenamtliche

Die vorübergehende Einstellung vieler Angebote bedeutet nicht nur für die junge Zielgruppe einen Einschnitt, sondern auch für diejenigen, die im Rahmen der Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv sind: Vor Ausbruch der Pandemie im Jahr 2019 hatten sich in 55% aller öffentlich geförderten Angebote Kinder, Jugendliche oder Erwachsene ehrenamtlich eingebracht. Zusammen waren das rund 563.500 Menschen (inklusive Mehrfachzählungen). Mit gut 138.700 Personen war ein Viertel davon unter 18 Jahre, also selbst noch im Kindes- beziehungsweise Jugendalter.

Weitere Informationen

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Angebote der Jugendarbeit“ bereit, Basisdaten können in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff „Angebote der Jugendarbeit“ (22531) abgerufen werden.

Da es sich um eine zweijährliche Statistik handelt, ist die nächste Erhebung im Jahr 2021 vorgesehen.

Die Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Jugendarbeit erfasst alle Angebote der Jugendarbeit, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Angebot wurde von einem öffentlichen Träger (zum Beispiel Jugendamt, Gemeinde) oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII durchgeführt (zum Beispiel Kirche, Wohlfahrtsverband oder Jugendinitiative).
  • Der Angebotsträger oder das Angebot wurde mit öffentlichen Mitteln entweder pauschal oder angebotsbezogen gefördert.
  • Das Angebot dient vorrangig der Förderung der jugendlichen Entwicklung (§ 11 SGB VIII) oder stellt eine Mitarbeiterförderung im Bereich der Jugendarbeit bei anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe dar (§ 74 Absatz 6 SGB VIII).

Angesichts des anerkanntermaßen heterogenen und stark fluktuierenden Feldes der Jugendarbeit befindet sich die Statistik nach wie vor im Aufbau. Daher sind die Ergebnisse als Untergrenze zu interpretieren, strukturelle Verzerrungen können nicht ausgeschlossen werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 02.02.2021

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